Der Verlust eines geliebten Menschen ist nie einfach. Wenden sie sich bitte im Notfall an Pfarrer Hubert Ratz oder das Pfarrbüro unter: 05513/6208
Lassen sie sich Zeit für Trauer und Abschied
Überlegen sie sich, ob sie ihren Verstorbenen noch einige Stunden im Haus behalten möchten. Das ermöglicht ein persönliches Abschiednehmen und kann zur Trauerbewältigung sehr heilsam sein.
Zünden sie eine Kerze an, zeichnen sie dem Verstorbenen ein Kreuzzeichen auf die Stirn und beten sie ein gemeinsames "Vaterunser". Geben sie dem Verstorbenen eine Blume oder einen Rosenkranz mit in den Sarg.
Bei allen Notwendigkeiten ist es wichtig, nicht in Hektik zu verfallen und eines nach dem anderen zu erledigen. Dazwischen sollte man immer wieder Zeit haben, um beim Verstorbenen zu verweilen. Tränen und Gefühle darf und soll man zulassen.
Wer ist zu verständigen? |
Verständigen sie den Seelsorger: Pfarrer Hubert Ratz, Tel. 05513/6208 Für die Krankensalbung bzw. Segnung und machen sie mit ihm einen Termin für das Trauergespräch aus.
Hausarzt: Dr. Stefan Bilgeri, Tel. 05513/30001 oder den diensthabenden Arzt zur Totenbeschau.
Verständigen sie ihre Angehörigen, Freunde, Nachbarn, ....
Bestatter in der Region: Markus Helbock, Egg, Tel. 05512/2102
Der Bestatter benötigt folgende Unterlagen vom Verstorbenen: Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde, Nachweis des letzten Wohnsitzes, Todesfallanzeige (vom Arzt)
Legen sie ein Foto des Verstorbenen und persönliche Texte für die Todesanzeige bereit. Auf Wunsch ist ihnen ihr Bestatter bei der Erstellung und Formulierung behilflich. Nun ist es auch notwendig, sich für eine Erd- oder Urnenbestattung zu entscheiden. |
Friedhof und Bestattungsart |
Auf dem pfarrlichen Friedhof in Hittisau können Personen bestattet werden, die laut Friedhofsordnung grabberechtigt sind oder in Hittisau ihren Hauptwohnsitz haben. Es ist sowohl Erd- als auch Feuerbestattung möglich, wobei zuerst auf den Wunsch des Verstorbenen geachtet werden soll. Hat dieser zu Lebzeiten keinen kundgetan, so entscheiden die Angehörigen. |
Ablauf der Trauerfeierlichkeiten | ||||
Die öffentliche Beaknntgabe des Sterbefalls in der Pfarrgemeinde erfolgt durch das "Scheidungsläuten" mit der großen Glocke. Die Totenwache: Am Abend vor der Beerdigung findet (zur Winterzeit um 19.30 Uhr, zur Sommerzeit um 20.00 Uhr) in der Pfarrkirche die Totenwache statt. Der Sarg bzw. die Urne werden dazu in der Kirche aufgestellt. Das ist das gemeinsame Gebet der Pfarrgemeinde für den Verstorbenen. Während der Totenwache nimmt die Trauerfamilie in der dritten Bankreihe (von vorne) Platz, diese ist mit entsprechenden Trauerschleifen gekennzeichnet und wartet bis die Trauergemeinde Weihwasser gesprengt hat. Der Begräbnistag: Der Trauergottesdienst wird mit den Angehörigen beim vorangegangenen Trauergespräch besprochen. Wenn möglich werden auch in der Familie Dienste verteilt (Lesung lesen, Fürbitten gestalten, musikalische Beiträge, ....). Während des Gottesdienstes nimmt die Trauerfamilie wieder in der dritten Bankreihe Platz, die mit den Trauerschleifen gekennzeichnet ist. Abschiedsreden werden in der Kirche unmittelbar nach dem Segen gehalten. Wer Abschiedsworte spricht, soll sich vor dem Gottesdienst in der Sakristei melden. Nach dem Trauergottesdienst und der Einsegnung in der Kirche erfolgt entweder die Verabschiedung oder die Beisetzung auf dem Friedhof.
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Gedenken an die Verstorbenen | ||||
Nach dem Begräbnis oder der Beisetzung auf dem Friedhof begleitet sie die Pfarrgemeinde weiter. An den vier auf die Beerdigung folgenden Sonntagen wird für den/die Verstorbene(n) namentlich in den Fürbitten der Hl. Messe gebetet, Mitchristen werden das Grab des Verstorbenen besuchen. Am Allerheiligentag wird für die Verstorbenen des vergangenen Jahres in einer Trauerfeier um 14 Uhr eigens gebetet und eine Kerze entzündet. Es ist auch möglich (bzw. in Hittisau üblich), für die Verstorbenen einen Jahrtag zu halten. Sollte ein solcher nicht schon für andere verstorbene Angehörige bestehen, kann in Absprache mit dem Pfarramt ein geeigneter Termin gefunden werden. Dieser wird dann auch im Anschlagkasten öffentlich ausgehängt. Sollte an Grabdenkmälern im Zuge von Sterbefällen bauliche Veränderungen vorgenommen werden, sind diese der Friedhofsverwaltung anzukündigen und mit ihr abzusprechen. |
Vorlagen für die persönliche Trauerfeier am Bett des Verstorbenen |
Vorschlag 1: - Wenn vorhanden das "Versehkreuz" aufstellen - Verabschiedung des/der Verstorbenen mit Weihwasser und Kreuzzeichen. Etwa so: Finger in das Weihwasser eintauchen und den Verstorbenen auf Stirn, Mund und Brust bekreuzigen, dazu beten: "+ In diesem heiligen Zeichen ist uns Jesus Christus vorausgegangen vom Tod zum Leben. + In diesem heiligen Zeichen geben wir dich aus unserer Hand und legen dich zurück in die Hand Gottes. + In diesem heiligen Zeichen haben auch wir die Hoffnung auf Auferstehung und Leben." - Sterbegebete beten: 3 Vater unser; 3 Gegrüßet seist du....; Herr gib ihm/ihr die ewige Ruhe; Glaubensbekenntnis - Gebet zum Hl. Josef, dem Schutzpatron der Sterbenden: "Heiliger Josef, du hast in den Armen Mariens und des Heilands deine Seele zurückgegeben. Um deiner Heiligen Familie willen bitten wir dich um eine gottselige Sterbestunde für ...... Amen.
Vorschlag 2: - geweihte Kerze anzünden, evt. leise Musik spielen - Gebet: "Gott, in dieser schweren Stunde bitten wir dich, bleibe bei uns und lass uns Hoffnung bei dir finden. Wir stehen ohnmächtig hier und möchten dir danken, dass wir ........ in unserer Mitte hatten und gemeinsam so viel Schönes erleben durften. Sei du mit ihm/ihr und hülle ihn/sie in deine Herrlichkeit und ewige Liebe. - Rückschau und Dank: "Wir wollen danken, dass ....... mit uns gelebt hat, für die Freude, die wir durch ihn/sie erhalten haben, für das Vertrauen, das er/sie geschenkt hat. Persönlich formuliert DANKE sagen: z.B. Danke, dass du mir immer zugehört hast .... - Schriftstelle: Joh 14,1-3; Psalm 23: Der Herr ist mein Hirte, nichts wird mir fehlen. Er lässt mich lagern auf grünen Auen und führt micht zum Ruheplatz am Wasser. Er stillt mein Verlangen, er leitet mich auf rechten Pfaden, treu seinem Namen. Muss ich auch wandern in finsterer Schlucht, ich fürchte kein Unheil, denn du bist bei mir, dein Stock und dein Stab geben mir Zuversicht. Du deckst mir den Tisch vor den Augen meiner Feinde. Du salbst mein Haupt mit Öl, du füllst mir reichlich den Becher. Lauter Güte und Huld werden mir folgen mein Leben lang, und im Haus meines Vaters darf ich wohnen für lange Zeit. - Fürbitten (möglichst individuell formuliert): * Schenke .......................... deine wunderbare Liebe und verzeih seine/ihre Unzulänglichkeiten * Lass uns in dieser schweren Zeit des Abschiednehmens stark und füreinander da sein * Hilf uns, über unser Schuldgefühle hinwegzukommen - gemeinsames Gebet: Vater unser - Segensgebet - Segenswunsch "Der Herr segne dich und erwarte dich am Ufer des Lebens im Licht - jetzt, da der Tod alles Irdischen an deiner Tür klopft und dich herausruft aus dem Land, das dich ernährt, aus dem Kreis der Menschen, mit denen du gelebt hast. Er mache dir den Abschied leicht, und schicke dir seinen Engel entgegen, der dich begleitet durch das unbekannte Tor des Todes und dich in das verheißene Land führt, wo die Sonne nicht mehr untergeht. Er erlöse dich von der Angst, ins Leere zu fallen - und schenke dir die Freude, dass du ihn schaust, der all deine Schuld vergibt und deine Wunden heilt. Die Wunden der Angst und nicht erfahrenen Liebe, die Wunden des Schmerzes und des nicht Gelungenen. Er zeige dir deine wahre heimat - und lasse dich glücklich sein in seinem Himmel - ihm nahe und denen allen, die vorher gelebt haben. Das gewähre dir der Gott des Lebens, der dem Tod die Macht genommen und sich jetzt freut auf dich: der Vater, der Sohn und der Heilige Geist. Amen. |
Wichtige Telefonnummern und Adressen |
Pfarrer Hubert Ratz, Tel. 05513/6208 Gemeindearzt Dr. Stefan Bilgeri, Tel. 05513/30001 Bestatter Markus Helbock, Tel. 05512/2102 Friedhofswart Egbert Hagspiel, Tel. 0664/73041417
Trauerhilfe: www.trauerhilfe.at Trauerbegleitung: www.hospizbewegung-vorarlberg.at Tel. 05522/200-4031 |
Verstorbene, die nicht röm.-kath. sind |
Für Mitglieder anderer Konfessionen und Religionen bzw. für aus der röm.-kath. Kirche Ausgetretene ist eine liturgische Feier möglich. Die Voraussetzungen werden im einzelnen geklärt. |